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Einbürgerungen für Ausländerinnen und Ausländer

Für die Erteilung des Bürgerrechtes ist neben Bund und Kanton die Bürgergemeinde zuständig. Die Voraussetzungen welche erfüllt werden müssen, um ein Einbürgerungsgesuch zu stellen, sind nachfolgend zusammenfassend aufgeführt.

Wohnsitzerfordernisse:

  • In der Schweiz:
    10 Jahre, wovon 3 in den letzten 5 Jahren vor Einreichung des Gesuches
  • Im Kanton Solothurn:
    4 Jahre, wovon 2 unmittelbar vor Einreichung des Gesuches
  • In der Gemeinde Zuchwil:
    Wer 2 Jahre in der Gemeinde Wohnsitz hat kann in dieser Gemeinde ein Gesuch um Einbürgerung stellen, vorausgesetzt die eidgenössischen und kantonalen Einbürgerungsvoraussetzungen sind erfüllt

 

Ausländische Staatsangehörige haben nachzuweisen, dass sie:

  • Handlungsfähig sind oder die gesetzliche Vertretung dem Gesuch zugestimmt hat
  • Die schweizerische Rechtsordnung beachten
  • Ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen
  • Genügend Sprachkenntnisse zur Verständigung mit Behörden, Mitbürgerinnen und Mitbürgern besitzen
  • Die mit dem Bürgerrecht verbundenen Rechte und Pflichten kennen und verstehen
  • Mit den örtlichen Lebensgewohnheiten vertraut sind

Voraussetzungen für die Gesuchstellung sind zudem:

  • Sprachstandsnachweis (mündlich Niveau B1, schriftlich Niveau A2)
  • Bestandener Neubürgerkurs oder ein entsprechendes Dispensationsschreiben

In den nachfolgenden Dokumenten sind die oben genannte Punkte detailliert beschrieben.

Weitere Informationen zum Thema Bürgerrecht sind auf der Homepage des Kanton Solothurn zu finden.

Amt für Gemeinden > Bürgerrecht

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