Have any questions?
+44 1234 567 890
Einbürgerungen
Die Schweiz kennt keine alleinige Staatsbürgerschaft. Jeder Schweizer und jede Schweizerin besitzt gleichzeitig das Gemeindebürgerrecht, das Kantonsbürgerrecht und das Schweizerbürgerrecht.
Wer also das Schweizer Bürgerrecht erwerben will, muss über eine Zusicherung des Schweizerbürgerrechtes, über eine Zusicherung des Kantonsbürgerrechtdes und über eine Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes verfügen.
Um das Einbürgerungsverfahren zu starten, müssen sich Einbürgerungskandidaten bei der betreffenden Bürgergemeinde melden.
Interessenten um das Bürgerrecht der Gemeinde Zuchwil orientieren sich bitte an den Erläuterungen auf der entsprechenden Unterseite für Schweizer Staatsangehörige bzw. ausländische Staatsangehörige.