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Einbürgerungen für Schweizerinnen und Schweizer
Voraussetzung für eine Einbürgerung:
(Auszug aus der Gesetzgebung über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht vom 01.01.2006)
- Wohnsitz: 2 Jahre im Kanton Solothurn, 2 Jahre in der Gemeinde Zuchwil
- Handlungsfähigkeit oder die gesetzliche Vertretung hat dem Gesuch zugestimmt
- Beachtung der schweizerischen Rechtsordnung
- Nachkommen der finanziellen Verpflichtungen
Sind Sie interessiert am Bürgerrecht von Zuchwil und erfüllen diese Voraussetzungen, dann melden Sie sich bei der Bürgergemeinde Zuchwil. Wir senden Ihnen gerne die notwendigen Unterlagen.